Bei uns sind Sie mit Ihren Schmerzen in guten Händen
In unserer Schwerpunktpraxis für Schmerztherapie sind wir fachärztlich spezialisiert auf die ambulante Versorgung von Patienten mit akuten und chronischen Schmerzen und die palliativmedizinische Begleitung von Patienten mit weit fortgeschrittenen Erkrankungen mit sehr begrenzter Lebenszeit.
In Zusammenarbeit mit Hausärzten, Fachärzten und spezialisierten Kliniken bieten wir eine fachübergreifende Diagnostik, Behandlung und Begleitung bei allen Schmerzen und deren Begleiterscheinungen. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam eine individuelle, wirkungsvolle und sichere Therapie Ihrer Beschwerden.
Zunächst gilt es, Ihre Symptome möglichst genau zu erfassen, fehlende Diagnostik zu ergänzen und dann einen persönlichen Behandlungsplan aufzustellen. Wir unterstützen Sie und Ihre Hausärzte bei der Koordination und regelmäßigen Überprüfung und Anpassung Ihrer Behandlung. Unser Ziel ist es, eine weitere Chronifizierung zu verhindern und in frühen Stadien akuter Schmerzen präventiv gegenzusteuern.
Zudem unterstützen wir Hausärzte und Hausärztinnen in der palliativmedizinischen Behandlung von schwerkranken Patienten, die möglichst lange zuhause bleiben möchten. Zu diesem Zweck kooperieren wir mit ambulanten Pflegediensten, Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden, den Spezialisierten Ambulanten Palliativdiensten (SAPV) der Region und dem Hospiz Ulm.
Unsere Schwerpunktpraxis für Schmerztherapie ist von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg als Schmerztherapieeinrichtung anerkannt und wir arbeiten nach den Vorgaben der Qualitätssicherungsvereinbarung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Hierzu ist es notwendig, dass wir vor der ersten Behandlung eine umfassende, möglichst ausführliche und standardisierte Erhebung Ihrer Schmerzen und Symptome durchführen. Das schließt auch das Ausfüllen eines sehr umfangreichen Fragebogens beim ersten Termin ein. Neuen Patientinnen und Patienten bieten wir hier die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten und den Fragebogen vorab zugesandt zu bekommen, um ihn in Ruhe zuhause ausfüllen zu können (Link Kontaktformular).
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, sehr geehrte Zuweiser,
Wir haben im Januar bereits soviele Anmeldungen von Neupatientinnen und Neupatienten erhalten, dass wir bereits alle Termine für 2026 vergeben haben.
Wir haben Aufnahmestop und führen keine Warteliste.
Dr. Hauke und Dr. Eckle
Sehr geehrte Migränepatientinnen und -Patienten,
leider haben wir aktuell einen generellen Aufnahmestop in unserer Praxis verhängen müssen.
Aber für Patientinnen und Patienten mit Migräne, die noch nie bei uns in Behandlung waren gibt es eine gute Nachricht:
Dr. Eckle nimmt an der deutschlandweiten Studie Migra-MD teil.
Hierfür können Sie sich als Migränepatient an der LMU München registrieren lassen und werden dann einem Kopfschmerzzentrum zugeteilt und können so bei uns in die Behandlung kommen.
Start ist ab dem 1.3.2026
Hier gibt es alle weiteren Informationen:
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
Wir betreiben eine fachärztliche Bestellpraxis. Unsere Termine werden sehr langfristig und aufwändig geplant, um einen reibungslosen Ablauf in der Praxis zu gewährleisten und jedem die notwendige Aufmerksamkeit und Zeit zu geben. Es finden keine Doppelterminierungen statt und wir nehmen auch keine Notfälle an. Zur Vermeidung von Leerläufen und Ausfällen ist es daher erforderlich, dass Termine, die nicht wahrgenommen werden, frühzeitig abgesagt und anderen Patienten zur Verfügung gestellt werden. Ein vereinbarter Behandlungstermin, der nicht wahrgenommen werden kann muss mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin abgesagt werden (textlich oder telefonisch). Die Terminabsage muss so bei uns eingehen, dass uns mindestens ein Arbeitstag verbleibt, um diesen Termin neu zu vergeben. Wir können in der vereinbarten Zeit keine anderen Patientinnen und Patienten kurzfristiger einbestellen. Bei unverschuldeter Verhinderung des Patienten kann eine Absage auch kurzfristig vor dem Behandlungstermin erfolgen. Bei akuter Krankheit als Absagegrund benötigen wir die Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bei nicht rechtzeitiger bzw. unterbliebener Absage des Behandlungstermins behalten wir uns vor, für den ausgefallenen Termin und die damit einhergehenden Einbußen ein pauschales Ausfallhonorar je nach Terminart zwischen 50 und 150 Euro privat in Rechnung zu stellen.

